Die Gemeinde Neupotz hat kürzlich gemeinsam mit Vertretern des Tennisclubs, des Fußballclubs, dem Ordnungsamt sowie den Fraktionen des Gemeinderates eine Begehung der örtlichen Sportanlagen durchgeführt. Ziel war es, die aktuelle Situation vor Ort zu bewerten und mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren. Im Rahmen dieser Begehung wurde festgestellt, dass im Bereich der Spiel- und Sportstätten eine besondere örtliche Gefahrenlage besteht. Diese ergibt sich insbesondere aus der räumlichen Trennung zwischen dem Kunstrasenplatz und den Umkleidekabinen sowie der Lage des Tennisheims und der angrenzenden Parkflächen. Dadurch kommt es regelmäßig zu Querungsverkehr über die Fahrbahn.
Vor allem während des Trainings- und Spielbetriebs entstehen vermehrt ungesicherte Querungen. Dabei sind häufig Kinder und Jugendliche betroffen, die die Straße spontan und oftmals ohne Begleitung überqueren. Dies erhöht das Risiko von Unfällen erheblich.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde folgende Maßnahmen beschlossen: Künftig wird in diesem Bereich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Diese Maßnahme trägt dazu bei, den Anhalteweg der Fahrzeuge zu verkürzen und die Reaktionsmöglichkeiten der Verkehrsteilnehmer deutlich zu verbessern.
Ergänzend wird das Gefahrenzeichen „Kinder“ aufgestellt. In Kombination mit der reduzierten Geschwindigkeit soll dieses Schild die Verkehrsteilnehmer gezielt auf die besondere Situation aufmerksam machen und für erhöhte Vorsicht sensibilisieren.
Die Gemeinde Neupotz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und um rücksichtsvolles Verhalten, insbesondere im Bereich der Sportanlagen. Ziel ist es, die Sicherheit aller – insbesondere der jüngsten Nutzerinnen und Nutzer – nachhaltig zu gewährleisten.