In der Verbandsgemeinde Jockgrim existiert bereits seit 19.12.22 eine Rechtsverordnung zum Schutz von freilebenden Katzen. Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen kommt es zu einer hohen Anzahl von wildlebenden Tieren. Viele von diesen Tieren sind verwahrlost und von Krankheiten befallen. Um diesem Elend entgegen zu wirken wurde die Verordnung zum Schutz von freilebenden Katzen beschlossen. Die KatzenschutzVO kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingesehen werden.
Katzenhalter sind alle Eigentümer, Betreuer und Personen die einer Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellen.
„Wer eine Katze mit Freigang hält muss sie kastrieren (sowohl männliche als auch weibliche Tiere), kennzeichnen und registrieren lassen“, so die Katzenschutzverordnung.
In der letzten Zeit sind vermehrt scheue Tiere mit Jungtieren aufgefallen. Wildlebende scheue Tiere können in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und den Tierschutzvereinen, wie z.B. Streunerpfoten Südpfalz e.V., kastriert und entsprechend gekennzeichnet werden. Sollten solche Katzen bemerkt werden kann man sich an die entsprechenden Stellen wenden.
z.B.:
· Streunerpfoten Südpfalz e.V. ; Telefon 0175/6461929; E-Mail: streunerpfoten-suedpfalz@gmx.de
· Tierschutzvereine Landau, Wörth
· TerraMater Lustadt