Bericht zur Sitzung des Gemeinderates Neupotz am 05.02.2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Was haben die Gemeindevertreter*innen entschieden?

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates Neupotz am 05.02.2025

1. Einwohnerfragestunde

Es wurden 2 Fragen gestellt:

- Ein Bürger fragte, was es mit den umzäunten Flächen in der Gemarkung auf sich habe, innerhalb derer Bäume wachsen.

Der Vorsitzende nahm hierzu Stellung, dass nähere Informationen zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden können, da sich aktuell das Verwaltungsgericht in Neustadt mit der Thematik befasse.

- Weiter wurde gefragt, wie es mit dem Thema altersgerechtes Wohnen aussehe.

Bürgermeister Stefan Gehrlein erläuterte hierzu, dass die Thematik weiterhin verfolgt wird und möglicherweise in der Erweiterung des Bebauungsplans Hardtwald geeignete Flächen für die Zweckbestimmung altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2. Annahme von Spenden

Der Annahme der Spende vom Verein zur Förderung von Umweltbildung und römischer Geschichte in Höhe von 500,00 € wurde einstimmig zugestimmt.

3. Aktualisierung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neupotz vom 10.07.2024;

hier: Bildung von Geschäftsbereichen

Der Ortsgemeinderat beschloss mehrheitlich die Ergänzung des § 5 der Hauptsatzung um einen Absatz 2 mit dem Wortlaut: „Für die Verwaltung der Ortsgemeinde werden bis zu zwei Geschäftsbereiche gebildet, die auf bis zu zwei Ortsbeigeordnete übertragen werden.“

4. Satzung über die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Ortsgemeinde Neupotz

Der Ortsgemeinderat verwies den Tagesordnungspunkt einstimmig zur eingehenden Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

5. Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf die Gebietsart Mischgebiet

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde, wie vom Antragssteller vorgesehen, vorangebracht. Die Details sind mit dem zuständigen Planer abzustimmen.

Die Kosten werden komplett vom Antragsteller getragen.

Ein Anspruch auf Umsetzung des Bebauungsplans besteht seitens des Antragsstellers nicht.

6. Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB

zum Bauantrag auf Wohngebäudeerweiterung im Erdgeschoss, sowie Anbau eines Balkons inklusive Außentreppe sowie eines Freisitzes im Obergeschoss in 76777 Neupotz, Korbmacherweg 1, Flurst.-Nr. 4374/2

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Wohngebäudeerweiterung im Erdgeschoss, Anbau eines Balkons und Errichtung eines Nebengebäudes in 76777 Neupotz, Korbmacherweg 1, Flurst.-Nr. 4374/2, wurde hinsichtlich der Befreiung nach § 31 BauGB (Errichtung Balkon und Nebenanlage innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche) sowie der Abweichung nach § 69 LBauO (Errichtung Nebengebäude mit flachgeneigtem Dach anstelle Sattel- oder Pultdach) einstimmig erteilt.

7. Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines befestigten Laufhofs in 76777 Neupotz, Schmiedhof-Aussiedlung, Flurst.-Nr. 4707

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines befestigten Laufhofs in 76777 Neupotz, Schmiedhof-Aussiedlung, Flurst.-Nr. 4707, wurde mehrheitlich erteilt.

8. Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Abweichungsantrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Erweiterung Hardtäcker, 1. Abschnitt, 3. Änderung" nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,89 in 76777 Neupotz, Am Hochufer 11, Flurst.-Nr. 3956

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Befreiung der Überschreitung der GRZ auf 0,89 für das Grundstück 3956, Am Hochufer 11 und 11a wurde einstimmig erteilt.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.